Häufige Fragen

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Sie haben Fragen zu Ihrer Reha oder zum Aufenthalt bei uns?
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Themen – von der Antragstellung über organisatorische Abläufe bis hin zu Ihrem Aufenthalt in unserer Klinik. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen bleiben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen weiter.

Reha verstehen und richtig vorbereiten

Fragen rund um Reha, Antrag und Kosten

Allgemeines zur Reha

Eine medizinische Rehabilitation – häufig einfach „Reha“ genannt – ist eine gezielte Maßnahme, um die Gesundheit nach einer Erkrankung, Operation oder einem Unfall wiederherzustellen. Ziel der Rehabilitation ist es, körperliche, seelische oder soziale Einschränkungen zu mindern, Folgeschäden zu vermeiden und die Eigenständigkeit im Alltag nachhaltig zu fördern. Dabei steht der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt: Die Reha unterstützt dabei, wieder aktiv am Leben teilzuhaben – beruflich, privat und sozial.

Grundsätzlich haben alle Personen Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation, bei denen eine Krankheit, Operation oder ein Unfall zu Einschränkungen im Alltag geführt hat – und wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ziel ist es, die Gesundheit zu stabilisieren, Beschwerden zu lindern und eine drohende Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung zu vermeiden.

Die Reha kann durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, eine Fachärztin bzw. einen Facharzt oder das behandelnde Krankenhaus verordnet werden. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den zuständigen Kostenträger geprüft – zum Beispiel durch die Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen oder Unfallversicherungsträger.

Der Unterschied liegt vor allem darin, wo die Reha stattfindet:

  • Stationäre Rehabilitation:
    Bei einer stationären Reha sind Sie für die Dauer der Maßnahme vollständig in einer Rehaklinik untergebracht – inklusive Übernachtung und Verpflegung. Dort erhalten Sie medizinische, therapeutische und pflegerische Unterstützung – rund um die Uhr und alles unter einem Dach.
     
  • Ambulante Rehabilitation:
    Die ambulante Reha findet tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung statt. Abends und an den Wochenenden sind Sie zu Hause. Diese Form bietet sich an, wenn Sie im Alltag gut zurechtkommen und eine Behandlung in Wohnortnähe gut mit Ihrem Tagesablauf vereinbar ist.
     

Welche Reha-Form am besten zu Ihnen passt, entscheidet sich anhand Ihrer persönlichen Situation, der Empfehlung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes und in Abstimmung mit dem Kostenträger.

Die Begriffe Reha und Kur werden im Alltag oft gleichbedeutend verwendet – dabei gibt es deutliche Unterschiede:

  • Rehabilitation (Reha):
    Eine medizinische Reha ist eine gezielte, therapeutische Maßnahme zur Behandlung oder Nachsorge nach einer Erkrankung, Operation oder einem Unfall. Sie soll helfen, die Gesundheit wiederherzustellen, Beschwerden zu lindern und die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern. Die Reha wird vom Arzt verordnet und von der Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung getragen.
  • Kur:
    Eine Kur dient in erster Linie der Vorsorge oder Erholung – zum Beispiel zur Stärkung bei chronischen Belastungen oder zur Vermeidung von Erkrankungen. Kuren werden häufig von der Krankenkasse bezuschusst, sind aber meist mit einem Eigenanteil verbunden. Auch hier ist eine ärztliche Empfehlung erforderlich.
     

Gut zu wissen:
Früher war „Kur“ ein Sammelbegriff – heute spricht man im medizinischen Bereich meist von „Rehabilitation“. 

Die medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation – kurz MBOR – ist eine spezielle Form der Reha, die sich nicht nur auf die Gesundheit konzentriert, sondern auch auf die Wiedereingliederung ins Berufsleben.

Sie richtet sich an Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit im Beruf eingeschränkt oder arbeitsunfähig waren, und unterstützt dabei, die berufliche Belastbarkeit gezielt zu verbessern. Neben den üblichen medizinischen Therapien kommen dabei auch berufsspezifische Trainings, sozialmedizinische Beratung und Belastungserprobungen zum Einsatz.

Typische Inhalte einer MBOR können sein:

  • Arbeitsplatzbezogene Bewegungs- und Belastungstherapie
  • Training arbeitsbezogener Fähigkeiten
  • Psychosoziale Unterstützung bei beruflicher Neuorientierung
  • Beratung zu Wiedereinstieg, Umschulung oder Anpassung des Arbeitsplatzes


Ziel der MBOR:
Die Rückkehr in den bisherigen Beruf oder – falls nötig – die Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven.

Antrag & Bewilligung

Ein Reha-Antrag lässt sich in wenigen Schritten stellen – und Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen:

  1. 1. Ärztliche Empfehlung:
    Ihr Hausarzt, Facharzt oder das behandelnde Krankenhaus prüft, ob eine Reha medizinisch notwendig ist, und erstellt einen Befundbericht.
     
  2. 2. Antragsformulare ausfüllen:
    Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, bei der Deutschen Rentenversicherung oder dem Sozialdienst im Krankenhaus. Alternativ können Sie sie online herunterladen.
     
  3. 3. Unterlagen einreichen:
    Reichen Sie den ausgefüllten Antrag gemeinsam mit dem ärztlichen Befundbericht beim zuständigen Kostenträger ein – das kann die Krankenkasse oder die Rentenversicherung sein.
     
  4. 4. Prüfung und Bewilligung:
    Der Antrag wird geprüft. Bei Bewilligung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Dabei können Sie auch einen Wunsch für Ihre bevorzugte Reha-Klinik äußern.


Tipp:
Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) unterstützt Sie in der Regel der Sozialdienst im Krankenhaus direkt bei der Antragstellung.

Die notwendigen Reha-Antragsformulare erhalten Sie bei:

  • dem Sozialdienst im Krankenhaus,
  • Ihrer Krankenkasse,
  • oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet außerdem eine telefonische Beratung unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 480 70 an. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Formulare bequem herunterladen und ausfüllen.

Tipp: Auch Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt oder Ihre Fachärztin bzw. Ihr Facharzt kann Sie beim Ausfüllen der Unterlagen unterstützen.

Ja, grundsätzlich haben Sie ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX). Das bedeutet: Sie dürfen eine Klinik vorschlagen, in der Sie Ihre Reha durchführen möchten – vorausgesetzt, die Einrichtung ist für die gewünschte Maßnahme geeignet und von Ihrem Kostenträger anerkannt.

Wichtig ist, dass Sie Ihren Klinikwunsch gleich im Reha-Antrag angeben und möglichst gut begründen – zum Beispiel mit einem medizinischen oder wohnortnahen Argument.

Gut zu wissen:
Auch die Kliniken der Waldburg-Zeil Kliniken sind von allen gesetzlichen Kostenträgern anerkannt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der passenden Einrichtung und bei der Formulierung Ihres Wunschklinik-Antrags.

Bei der Antragstellung für eine Reha müssen Sie nicht alles allein erledigen – es gibt verschiedene Stellen, die Sie zuverlässig unterstützen:

  • Hausarzt oder Facharzt:
    Sie erhalten eine medizinische Einschätzung und die notwendigen Unterlagen für den Antrag.
     
  • Sozialdienst im Krankenhaus:
    Besonders bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) begleitet Sie der Sozialdienst direkt vor Ort und übernimmt häufig die gesamte Antragstellung.
     
  • Krankenkassen und Rentenversicherung:
    Die zuständigen Kostenträger beraten Sie telefonisch oder online zu allen Fragen rund um den Reha-Antrag und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
     
  • Unabhängige Beratungsstellen:
    Auch der Sozialverband VdK oder der Deutsche Behindertenrat bieten Unterstützung bei der Antragstellung – besonders bei komplexeren Fällen.
     

Tipp:
Nutzen Sie die Möglichkeit, bei der Antragstellung direkt eine Wunschklinik anzugeben – etwa eine Einrichtung der Waldburg-Zeil Kliniken.

Nachdem Ihr Antrag bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung eingegangen ist, erfolgt die Entscheidung in der Regel innerhalb von drei Wochen.

Wird allerdings ein medizinisches Gutachten, etwa durch den Medizinischen Dienst, für die Beurteilung benötigt, verlängert sich die Frist auf bis zu fünf Wochen. In diesem Fall werden Sie darüber informiert, dass ein Gutachten eingeholt wird.

Handelt es sich um eine Anschlussrehabilitation (AHB) direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, wird der Antrag oft innerhalb weniger Tage bearbeitet, da ein nahtloser Übergang gewährleistet sein soll.

Wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wurde, heißt das nicht, dass Sie die Entscheidung hinnehmen müssen. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen – und das kann sich lohnen.

So gehen Sie vor:

  1. 1. Ablehnungsbescheid prüfen:
    Lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch. Häufig fehlen bestimmte Unterlagen oder medizinische Angaben, die sich nachreichen lassen.
     
  2. 2. Frist einhalten:
    Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich bei der zuständigen Stelle eingehen.
     
  3. 3. Begründung ergänzen:
    Besprechen Sie die Ablehnung mit Ihrem Arzt. Eine zusätzliche medizinische Stellungnahme kann entscheidend sein.
     
  4. 4. Unterstützung holen:
    Hilfe erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, dem Sozialdienst im Krankenhaus, bei Ihrer Krankenkasse oder Beratungsstellen wie dem VdK.
     

Gut zu wissen:
Viele Reha-Anträge werden im ersten Schritt abgelehnt – oft aus formalen Gründen. Ein gut begründeter Widerspruch kann Ihre Chancen deutlich verbessern.

In der Regel können Sie alle vier Jahre eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär durchgeführt wird. Diese sogenannte „Wartefrist“ gilt für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ausnahmen sind möglich:
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat oder eine erneute Reha medizinisch dringend notwendig ist, kann die Maßnahme auch früher bewilligt werden. In diesem Fall muss Ihr Arzt den besonderen Bedarf ausführlich begründen.

Wichtig zu wissen:
Bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) – also direkt nach einem Krankenhausaufenthalt – greift die Vier-Jahres-Frist nicht. Hier steht die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund.

Ablauf der Reha

Eine medizinische Reha folgt einem klaren Ablauf, der individuell auf Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt wird:

  1. 1. Anreise und Aufnahme:
    Am ersten Tag erfolgt die Begrüßung in der Klinik sowie die Aufnahme durch das medizinische Team.
     
  2. 2. Eingangsuntersuchung:
    Eine umfassende ärztliche Untersuchung bildet die Grundlage für die Reha. Dabei werden Ihre Beschwerden, Vorerkrankungen und Ziele besprochen.
     
  3. 3. Individueller Therapieplan:
    Auf Basis der Eingangsbefunde wird ein persönlicher Therapieplan erstellt. Dieser kann unter anderem folgende Maßnahmen beinhalten:
    • Physiotherapie
    • Ergotherapie
    • Psychologische Betreuung
    • Schulungen und Vorträge
    • Entspannungsverfahren oder medizinisches Training
       
  4. 4. Verlauf und Begleitung:
    Während der Reha finden regelmäßige Gespräche und Anpassungen des Therapieplans statt – je nach Fortschritt und Befinden.
     
  5. 5. Abschlussuntersuchung und Ausblick:
    Am Ende der Reha steht eine ärztliche Abschlussuntersuchung mit Beratung zu weiteren Schritten – etwa zu Nachsorge oder beruflicher Wiedereingliederung.

Die Dauer einer medizinischen Rehabilitation hängt vom individuellen Gesundheitszustand und dem jeweiligen Reha-Ziel ab. In der Regel dauert eine stationäre Reha drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann sie verlängert werden – nach Antrag und Prüfung durch den zuständigen Kostenträger.

Für psychosomatische Rehabilitationsmaßnahmen ist ein längerer Aufenthalt üblich: Diese dauern meist zwischen fünf und sechs Wochen. Auch hier gilt: Die genaue Dauer wird individuell festgelegt – immer mit Blick auf Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse und den Therapieverlauf.

Der genaue Reha-Termin wird von der Klinik festgelegt und hängt von medizinischen und organisatorischen Faktoren ab – etwa freien Kapazitäten oder der Dringlichkeit der Maßnahme.

Wenn Sie bestimmte Zeiträume bevorzugen, können Sie diese gerne bei der Antragstellung oder im direkten Kontakt mit der Klinik angeben. Die Klinik versucht, Ihre Wünsche zu berücksichtigen, sofern es die Belegungssituation zulässt.

Nach der Bewilligung Ihrer Reha erhalten Sie die schriftliche Einladung mit dem konkreten Aufnahmetermin per Post – inklusive erster Informationen zur Anreise und zum Ablauf.

Nach der Bewilligung Ihres Reha-Antrags durch den Kostenträger informiert die gewählte Rehaklinik Sie schriftlich über den Aufnahmetermin. Bis zur Zustellung der Einladung können bis zu zwei Wochen vergehen.

Der tatsächliche Beginn Ihrer Reha hängt von der aktuellen Belegungssituation in der Klinik ab. In einigen Fällen ist ein zeitnaher Antritt möglich, in anderen kann es zu Wartezeiten kommen – zum Beispiel bei stark nachgefragten Fachbereichen oder Wunschzeiträumen.

Während einer medizinischen Rehabilitation erhalten Sie keine klassische Krankschreibung, sondern eine Bescheinigung der Reha-Einrichtung. Diese bestätigt Ihre Teilnahme an der Reha und enthält den Beginn sowie das voraussichtliche Ende der Maßnahme.

Diese Bescheinigung gilt gegenüber dem Arbeitgeber als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und ersetzt in diesem Zeitraum eine ärztliche Krankmeldung.

Wichtig: Legen Sie die Bescheinigung rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber vor – sie dient zugleich der Freistellung von der Arbeit.

Bei uns ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Begleitperson zur Reha mitzubringen. Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, können die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Auch eine private Mitaufnahme ist nach Rücksprache möglich. In diesem Fall übernehmen Sie die Kosten selbst – diese orientieren sich in der Regel an den Preisen für eine Hotelunterbringung mit Vollverpflegung.

Gut zu wissen:
Wenn es die Belegung erlaubt, stellen wir gerne ein zusätzliches Bett im Zimmer zur Verfügung. Auf Wunsch kann Ihre Begleitperson auch an ausgewählten therapeutischen Angeboten teilnehmen.

Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, wenn Sie eine Begleitperson mitbringen möchten – wir beraten Sie gerne und prüfen individuell, was möglich ist.

Wir verstehen gut, dass es gerade für Eltern eine Herausforderung sein kann, während der Reha von ihrem Kind getrennt zu sein. Dennoch ist eine Mitaufnahme von Kindern bei uns leider nicht möglich.

Der Reha-Aufenthalt dient Ihrer eigenen gesundheitlichen Stabilisierung und erfordert eine regelmäßige Teilnahme an Therapien, Schulungen und Anwendungen. Die notwendige Ruhe und Konzentration auf Ihre Genesung lässt sich mit der Betreuung eines Kindes leider nicht vereinbaren.

Wir wissen, wie wichtig Haustiere – insbesondere Hunde – für das persönliche Wohlbefinden sein können. Aus organisatorischen, hygienischen und therapeutischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, ein Haustier mit zur Reha zu bringen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir in unseren Kliniken auf eine ruhige und sichere Umgebung für alle Patientinnen und Patienten achten müssen.

Auch nach Ihrer Reha lassen wir Sie nicht allein. Im Abschlussgespräch erhalten Sie von unserem ärztlichen Team Empfehlungen für die Zeit nach dem Aufenthalt, individuell abgestimmt auf Ihre gesundheitliche Situation und persönlichen Ziele.

Zu den typischen Maßnahmen nach der Reha gehören zum Beispiel:

  • Ambulante Nachsorgeprogramme wie die IRENA (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge)
  • Physiotherapie oder Ergotherapie am Wohnort
  • Psychologische Unterstützung oder Selbsthilfegruppen
  • Berufliche Wiedereingliederung (z. B. stufenweise Rückkehr in den Job)
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen, z. B. Bewegungskurse, Ernährungsberatung oder Entspannungstechniken
     

Tipp:
Sprechen Sie die Empfehlungen auch mit Ihrem Hausarzt durch – so lassen sich die nächsten Schritte gut begleiten und langfristig sichern.

Kosten & Finanzierung

Die Kosten für Ihre Reha werden in der Regel von einem gesetzlichen Kostenträger übernommen, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer genau zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • Deutsche Rentenversicherung:
    Wenn die Reha dazu dient, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen (z. B. nach längerer Arbeitsunfähigkeit).
  • Gesetzliche Krankenkasse:
    Wenn Sie nicht mehr berufstätig sind oder es sich um eine medizinische Reha zur Stabilisierung Ihrer Gesundheit handelt.
  • Unfallversicherung:
    Wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt.
     

Bei privat Versicherten richtet sich die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Tarif. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.

Gut zu wissen:
Ein Eigenanteil kann anfallen – wir informieren Sie gerne persönlich, welche Regelung in Ihrem Fall gilt.

Ja, bei einer medizinischen Reha, die von der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung finanziert wird, ist in der Regel eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag vorgesehen.

Die Höchstdauer der Zuzahlung hängt vom Kostenträger ab:

  • Krankenkasse: maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Rentenversicherung: maximal 42 Tage pro Kalenderjahr
  • Anschlussrehabilitation (AHB): maximal 14 Tage
     

Gut zu wissen: Bereits geleistete Zuzahlungen, z. B. im Krankenhaus, werden angerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei geringem Einkommen) ist eine Befreiung möglich.

Ob die Kosten für eine Begleitperson übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab.

Bei medizinischer Notwendigkeit kann der zuständige Kostenträger – zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse – die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson ganz oder teilweise übernehmen. Dies muss ärztlich begründet und vorab beantragt werden.

Ohne medizinische Indikation ist eine private Mitaufnahme nach Rücksprache möglich. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst. Diese orientieren sich an den Preisen für Unterkunft und Verpflegung – vergleichbar mit einer Hotelübernachtung.

Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, wenn Sie eine Begleitperson mitbringen möchten. Wir prüfen gerne, was in Ihrem Fall möglich ist.

Die Kosten für die An- und Abreise zur Reha werden in der Regel vom jeweiligen Kostenträger übernommen – also von der gesetzlichen Krankenkasse, der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung.

Je nach Träger erfolgt die Erstattung:

  • in Form einer Pauschale (z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung),
  • oder gegen Nachweis der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten.
     

Bei einer ambulanten Reha werden die Fahrtkosten in der Regel ebenfalls übernommen, da die tägliche Anreise Teil der Maßnahme ist. Die Abrechnung erfolgt meist pauschal oder auf Grundlage Ihrer eingereichten Belege – bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei Ihrem Kostenträger.

Wichtig: Die Erstattung muss meist vor Beginn der Reha beantragt oder im Antrag mit angegeben werden.

Ja, eine Reha kann grundsätzlich auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden – zum Beispiel, wenn keine Kostenübernahme durch einen Kostenträger erfolgt oder Sie sich bewusst für eine bestimmte Einrichtung entscheiden möchten.

In diesem Fall schließen Sie mit uns einen privaten Behandlungsvertrag ab. Die Leistungen, der Aufenthalt sowie die Kosten werden individuell vereinbart und transparent vor Beginn der Maßnahme besprochen.

Privat versichert?
Auch wenn Sie privat versichert sind, kann es sinnvoll sein, sich vorab über die Erstattungsbedingungen Ihres Tarifs zu informieren. Sollte Ihre Versicherung die Kosten nicht oder nur teilweise übernehmen, können Sie die Reha ebenfalls als Selbstzahler bei uns durchführen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten, Leistungen und Konditionen einer Reha auf Selbstzahlerbasis.

Gut vorbereitet für die Zeit bei uns

Fragen rund um den Reha-Alltag in der Klinik

Anreise & Mobilität

Sie können Ihre Anreise ganz individuell gestalten – ganz so, wie es für Sie am angenehmsten ist. Wenn Sie mit der Bahn anreisen, holen wir Sie gerne nach vorheriger Absprache am nächstgelegenen Bahnhof ab. Alternativ können Sie mit dem eigenen Auto kommen oder sich von Angehörigen bringen lassen.

Wenn Ihnen durch die An- oder Abreise Kosten entstehen, können Sie diese in der Regel beim zuständigen Kostenträger (z. B. Krankenkasse oder Rentenversicherung) geltend machen. Je nach Träger erfolgt die Erstattung pauschal, auf Basis eines Kilometersatzes oder gegen Vorlage entsprechender Belege.

Unsere Klinik ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar. In der Nähe befinden sich eine Bushaltestelle und ein Bahnhof, von denen aus Sie bequem zu uns gelangen. Auch mit dem Auto ist die Anfahrt problemlos über gut ausgebaute Straßen möglich.

Direkt an der Klinik stehen Ihnen Stellplätze zum Be- und Entladen zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit Ihrem Gepäck. Für die Dauer Ihres Aufenthalts können Sie – je nach Verfügbarkeit – einen gebührenpflichtigen Parkplatz in der Tiefgarage oder auf dem Außenparkplatz nutzen. Die entsprechende Parkkarte erhalten Sie an der Rezeption.

Ja, auf unserem Klinikgelände stehen Ladesäulen für Elektroautos zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl begrenzt ist. Die Nutzung erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens – eine Reservierung ist nicht möglich.

Ja, Sie können Ihr eigenes Fahrrad gerne zur Reha mitbringen. Es steht Ihnen ein Stellplatz in der Tiefgarage oder ein abschließbarer Fahrradraum zur Verfügung. Bitte bringen Sie ein geeignetes Fahrradschloss mit, um Ihr Rad zusätzlich zu sichern. Wir weisen darauf hin, dass die Klinik keine Haftung für eventuelle Beschädigungen oder Diebstahl übernimmt.

Ja, auf unserem Klinikgelände steht eine Lademöglichkeit für E-Bikes zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass das Laden der Akkus ausschließlich an den vorgesehenen Ladepunkten erlaubt ist. Aus Brandschutzgründen ist das Aufladen in Patientenzimmern nicht gestattet.

Zimmer & Ausstattung

In der Regel erfolgt die Unterbringung in einem Einzelzimmer, damit Sie während Ihrer Reha möglichst viel Ruhe und Privatsphäre genießen können.

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner anreisen, besteht nach Verfügbarkeit die Möglichkeit, ein Doppelzimmer zu nutzen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie diese Option wünschen.

Unsere Zimmer sind komfortabel eingerichtet und bieten Ihnen ein angenehmes Umfeld für Ihren Aufenthalt. Zur Ausstattung gehören ein Fernseher, ein Telefon sowie Handtücher, Duschtücher und Bettwäsche.

Bitte bringen Sie persönliche Pflegeartikel wie Shampoo, Duschgel und Zahnbürste selbst mit. Ein Fön ist in den Zimmern nicht vorhanden. Falls Sie ein spezielles (z. B. orthopädisches) Kopfkissen benötigen, bringen Sie dieses bitte ebenfalls mit.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen und Verwenden eigener elektrischer Geräte wie Wasserkocher oder Kochplatten in der Klinik nicht erlaubt.

Ja, in der gesamten Klinik steht Ihnen kostenfreies WLAN zur Verfügung. So bleiben Sie während Ihres Aufenthalts bequem mit Ihren Angehörigen in Kontakt oder können das Internet für eigene Zwecke nutzen.

Ja, Sie dürfen Ihr Mobiltelefon während Ihres Aufenthalts gerne mitbringen und nutzen.

Bitte achten Sie dabei auf die Ruhezeiten sowie den respektvollen Umgang mit anderen Gästen. In öffentlichen Bereichen und während der Therapien sollte das Handy nicht störend verwendet werden.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Foto-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen auf dem Klinikgelände nicht gestattet.

Ja, jedes Zimmer ist mit einem Telefon ausgestattet. Wenn Sie dieses für externe Telefonate nutzen möchten, ist eine Freischaltung erforderlich. Bitte melden Sie sich dafür einfach an der Rezeption – unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

In jedem Zimmer steht Ihnen ein verschließbares Fach zur Verfügung, in dem Sie Ihre Wertsachen sicher aufbewahren können. Wir empfehlen, größere Geldbeträge und besonders wertvolle Gegenstände zu Hause zu lassen.

Ja, alle Zimmer verfügen über einen Fernseher.

In unserer Klinik steht ein Bewegungsbad zur Verfügung, das im Rahmen therapeutischer Anwendungen genutzt wird. Für zusätzliche Erholung außerhalb der Therapiezeiten lädt die nahegelegene Schwaben-Therme zum Entspannen ein. Diese erreichen Sie in wenigen Gehminuten. Dort erwarten Sie verschiedene Wasserattraktionen und ein Saunabereich.

Klinikalltag

Wir bitten Sie, am Anreisetag zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr anzureisen. Nach Ihrer Ankunft werden Sie von unserem Empfangsteam begrüßt und erhalten erste Informationen zu Ihrem Aufenthalt. Die ärztliche Aufnahme findet in der Regel im Laufe des Tages statt. Dabei führt Ihr behandelnder Arzt ein ausführliches Aufnahmegespräch (Anamnese) und legt gemeinsam mit Ihnen die passenden Therapien fest.

Für einen angenehmen und reibungslosen Aufenthalt empfehlen wir Ihnen folgende Dinge mitzubringen:

Kleidung & persönliche Dinge:

  • Bequeme Sport- und Gymnastikkleidung
  • Badebekleidung und Bademantel
  • Feste und bequeme Schuhe, evtl. Hallenschuhe
  • Wetterfeste Kleidung und Kopfbedeckung
  • Persönliche Hygieneartikel und Reisewecker
  • Armbanduhr, Kopfhörer
     

Medizinisches & Organisatorisches:

  • Gesundheitskarte
  • Wichtige medizinische Unterlagen (z. B. Arztbriefe, Impf- oder Röntgenpass)
  • Eigene Medikamente für den gesamten Aufenthalt
  • Regelmäßig benötigte Hilfsmittel
  • EC-Karte oder Bargeld für Ihren Eigenanteil
     

Bitte nicht mitbringen:

  • Kerzen, elektrische Geräte wie Wasserkocher oder Heizkissen
  • Haustiere
  • Große Geldbeträge oder Wertsachen
     

In der Regel benötigen Sie kein Bargeld, da die meisten Angebote und Dienstleistungen in der Klinik bargeldlos bezahlt werden können.

Für kleinere Ausgaben oder den Fall eines Notfalls empfehlen wir jedoch, etwas Bargeld mitzubringen. Der nächste Geldautomat befindet sich in der Stadt, etwa 5 Gehminuten von der Klinik entfernt.

Rauchen ist in der gesamten Klinik sowie auf dem Klinikgelände grundsätzlich nicht erlaubt. Für Raucherinnen und Raucher steht jedoch ein ausgewiesener Raucherpavillon im Außenbereich beim Haupteingang zur Verfügung. Bitte nutzen Sie ausschließlich diesen Bereich. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ein Verstoß gegen das Rauchverbot ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Zum Frühstück und Abendessen erwartet Sie ein abwechslungsreiches Buffet mit einer großen Auswahl an Speisen. Ihr Mittagessen wählen Sie entsprechend Ihrer verordneten Kostform selbst aus und bestellen es im Voraus. So stellen wir sicher, dass Ihre Ernährung optimal auf Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Ja, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsformen können bei uns berücksichtigt werden.

Bitte informieren Sie uns bereits vor Ihrer Anreise, wenn Sie spezielle Anforderungen oder diätetische Bedürfnisse haben. Unsere Diätassistentinnen und Diätassistenten stehen Ihnen während Ihres Aufenthalts zur Seite und passen Ihre Ernährung individuell an.

Unsere Bewegungstherapien finden sowohl in den Therapieräumen als auch im Freien statt – je nach Wetterlage und Art der Anwendung. Bitte bringen Sie deshalb wetterfeste Kleidung, Sportbekleidung und bequeme Schuhe mit.
Für Einheiten im Bewegungsbad ist außerdem Badekleidung erforderlich.

Ja, bitte bringen Sie alle Medikamente mit, die Sie regelmäßig einnehmen – und zwar in ausreichender Menge für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts. Sollte während Ihrer Reha eine Änderung oder Ergänzung der Medikation notwendig sein, besprechen Sie dies einfach mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt vor Ort.

Ja, in der Nähe der Klinik finden Sie mehrere Einkaufsmöglichkeiten wie Supermärkte, Drogerien und Geschäfte für den täglichen Bedarf. Diese sind zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Kleinere Artikel des täglichen Bedarfs, wie Zeitschriften oder Drogerieprodukte, erhalten Sie auch direkt in unserer Cafeteria.

Nach Ihrer Reha übernimmt Ihre weiterbehandelnde Ärztin oder Ihr weiterbehandelnder Arzt die Nachsorge. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in Ihrem Entlassungsbericht, den wir Ihnen nach Ihrer Abreise per Post zusenden. Bitte vereinbaren Sie bereits vor Ihrer Entlassung einen Termin bei Ihrer behandelnden Praxis. Mit Ihrem Einverständnis leiten wir den Entlassungsbericht außerdem direkt an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt sowie an den zuständigen Kostenträger weiter.

Besuch & Freizeit

Ja, für Ihren Aufenthalt stehen Ihnen verschiedene gemeinschaftliche Bereiche zur Verfügung. Sie können sich in unserer Cafeteria, im gemütlichen Gemeinschaftsraum oder im Garten und Park aufhalten. In einigen Bereichen gibt es außerdem Möglichkeiten zum Lesen – ideal, wenn Sie ein Buch oder eine Zeitung mitgebracht haben und in Ruhe schmökern möchten.

Die Umgebung von Aulendorf bietet viele schöne Möglichkeiten, um Natur, Kultur und Bewegung miteinander zu verbinden. Ob ein Spaziergang durch den Schlosspark, ein Besuch der barocken Schlossanlage oder ein entspannter Nachmittag in der nahegelegenen Schwaben-Therme – für Abwechslung ist gesorgt. Weitere Tipps zu Ausflugszielen, Wanderwegen oder kulturellen Veranstaltungen erhalten Sie direkt vor Ort im Tourismusbüro Aulendorf oder an unserer Rezeption.

Ja, Sie können während Ihres Aufenthalts Besuch empfangen. Bitte achten Sie darauf, dass Besuche nicht mit Ihren Therapiezeiten kollidieren.

Eine Übernachtung im Zimmer ist in der Regel möglich – hierfür kann auf Anfrage ein zweites Bett zur Verfügung gestellt werden. Alternativ finden sich in der Umgebung zahlreiche Unterkünfte, falls Ihr Besuch außerhalb übernachten möchte.

Weitere Informationen zu Besuchszeiten und Übernachtungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrer Ankunft in der Klinik.

Ihr Hund darf Sie gerne im Außenbereich des Klinikgeländes besuchen – etwa bei einem gemeinsamen Spaziergang. In die Innenräume der Klinik dürfen Tiere aus hygienischen Gründen jedoch nicht mitgebracht werden. Bitte führen Sie Ihren Hund während des gesamten Besuchs an der Leine und achten Sie darauf, dass andere Gäste nicht gestört werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ja, unsere Klinik verfügt über eine Cafeteria, in der Sie sich während Ihres Aufenthalts mit Getränken, kleinen Mahlzeiten und Snacks versorgen können. Die Cafeteria lädt auch zum Verweilen und zum Austausch mit anderen Gästen ein.

Eine Heimfahrt am Wochenende oder an Feiertagen ist in der Regel nicht möglich, da die Reha als durchgehende medizinische Maßnahme gilt und aus versicherungsrechtlichen Gründen vollständig wahrgenommen werden muss.

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Beurlaubung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt genehmigt werden.