Reha beantragen

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Ihre Reha beantragen

Schritt für Schritt zur richtigen Versorgung

Eine medizinische Rehabilitation kann Ihnen helfen, Ihre Gesundheit zu verbessern und Ihre Lebensqualität zu steigern. Doch wie stellt man einen Reha-Antrag richtig? Welche Unterlagen werden benötigt, und wer übernimmt die Kosten? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Reha erfolgreich beantragen und welche Unterstützung Ihnen dabei zur Verfügung steht. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer bestmöglichen Versorgung!

Ihr Recht auf Reha

Die medizinische Rehabilitation ist eine gesetzlich verankerte Leistung der Sozialversicherung. Laut § 4 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) haben Versicherte Anspruch auf notwendige Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Voraussetzung für die Bewilligung sind medizinisch nachvollziehbare und belegbare Gründe.

Zuständige Kostenträger sind – abhängig von den Rehazielen und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen – in der Regel die Gesetzliche Krankenversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung. Je nach individuellem Vertrag kann auch eine Private Krankenversicherung die Kosten übernehmen.

1. Welche Reha kommt für Sie infrage?

Anschlussrehabilitation oder medizinische Rehabilitation

Bevor Sie einen Reha-Antrag stellen, ist es wichtig, die passende Art der Rehabilitation zu bestimmen. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Wege:

  • Anschlussrehabilitation (AR/AHB):
    Diese Reha folgt direkt auf einen Krankenhausaufenthalt, zum Beispiel nach einer Operation oder einem akuten medizinischen Ereignis wie einem Herzinfarkt oder Schlaganfall. Ziel ist es, die Behandlung nahtlos fortzusetzen und Ihre Genesung optimal zu unterstützen. In diesem Fall hilft Ihnen der Sozialdienst im Krankenhaus. Er bespricht mit Ihnen die Möglichkeiten und übernimmt in der Regel die Koordination der Reha-Anmeldung. Wichtig: Die Anschlussrehabilitation sollte innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen.
     
  • Medizinische Rehabilitation:
    Diese Form der Reha beantragen Sie, wenn kein unmittelbarer Krankenhausaufenthalt vorausging, zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen, schleichender Verschlechterung des Gesundheitszustands oder einer länger zurückliegenden Krankenhausbehandlung. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Hausärztin oder Ihren Facharzt. Die Praxis unterstützt Sie beim Antrag, stellt ärztliche Unterlagen zusammen und hilft bei der Auswahl der geeigneten Rehaform.

2. So beantragen Sie Ihre Reha

Antragsformulare, Kostenträger, wichtige Unterlagen

Der Reha-Antrag wird in der Regel gemeinsam mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt vorbereitet. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in der Arztpraxis, bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung. Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und mit allen nötigen Unterlagen eingereicht wird.

Diese Unterlagen gehören in den Antrag:

  • Reha-Antragsformular – erhältlich bei der Deutschen Rentenversicherung, Ihrer Krankenkasse oder online
  • Ärztlicher Befundbericht – erstellt durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt beziehungsweise durch eine Fachärztin oder einen Facharzt
  • Selbstauskunftsbogen – mit Angaben zu Ihrer aktuellen Lebenssituation, etwa zu Beruf, Alltagsbelastungen und Beschwerden
  • Vorbefunde oder Krankenhausberichte – sofern vorhanden
     

Wer ist für den Antrag zuständig?

Welcher Kostenträger Ihre Reha finanziert, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV):
    Zuständig für Berufstätige, Menschen mit einer Rente wegen Erwerbsminderung und für Arbeitssuchende
  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
    Zuständig für nicht erwerbstätige Erwachsene und Rentnerinnen und Rentner ohne Erwerbsminderung
  • Berufsgenossenschaften und Unfallkassen:
    Zuständig bei arbeitsbedingten Erkrankungen oder nach einem Arbeitsunfall
     

Ambulant oder stationär?

Im Antrag wird auch festgelegt, ob die Reha ambulant oder stationär durchgeführt werden soll. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie bei der Entscheidung. Ausschlaggebend sind Ihre gesundheitlichen Einschränkungen, die Rehaziele und die vorhandenen Angebote in Ihrer Region.

3. Wunschklinik angeben

Ihr gesetzlich verankertes Wahlrecht nutzen

Sie können im Reha-Antrag eine bestimmte Klinik benennen – das ist Ihr gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht. Wichtig ist, dass die gewünschte Einrichtung für Ihre Behandlung geeignet und zugelassen ist. Nutzen Sie dazu das vorgesehene Feld im Antragsformular und nennen Sie Ihre Wunschklinik direkt.

Weitere Informationen 

4. Ärztliche Begründung: So wird Ihre Reha bewilligt

Was im ärztlichen Bericht stehen muss

Damit Ihr Reha-Antrag bewilligt werden kann, ist eine aussagekräftige ärztliche Begründung notwendig. Diese wird in der Regel von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt erstellt.

Der ärztliche Befundbericht sollte folgende Inhalte enthalten:

  • Ihre aktuellen Diagnosen und gesundheitlichen Einschränkungen
  • Ziel der Rehabilitationsmaßnahme – z. B. Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Verbesserung der Lebensqualität
  • Begründung, warum eine Reha notwendig ist
  • Einschätzung, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, an der Reha teilzunehmen (Rehabilitationsfähigkeit)
  • Prognose, dass die Reha mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verbesserung führen wird
     

Diese Angaben helfen dem Kostenträger bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine Rehabilitationsmaßnahme erfüllt sind.

5. Antrag einreichen – so funktioniert es

Fristen, Zuständigkeiten und weitere Schritte

Sobald alle Unterlagen vollständig sind, reichen Sie den Reha-Antrag beim zuständigen Kostenträger ein. Das kann die Deutsche Rentenversicherung, Ihre gesetzliche Krankenkasse oder – bei Arbeitsunfällen – die Berufsgenossenschaft sein. In der Regel übernimmt Ihre Arztpraxis die direkte Weiterleitung.

Wichtig zu wissen:
Der Kostenträger ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag zu entscheiden. Wird ein Gutachten eingeholt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Entscheidung, gilt der Antrag unter Umständen als genehmigt – Sie sollten dann aber rechtzeitig nachfragen.

Wenn Sie den Antrag versehentlich an die falsche Stelle geschickt haben, muss dieser innerhalb von 14 Tagen an den richtigen Kostenträger weitergeleitet werden. Sie werden darüber schriftlich informiert.

6. Reha bewilligt – das müssen Sie jetzt wissen

Bescheid, Rehaklinik, Dauer und weitere Informationen

Wenn Ihr Reha-Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid vom Kostenträger. Dieser enthält alle wichtigen Informationen rund um Ihre bevorstehende Rehabilitationsmaßnahme.

Diese Angaben finden Sie im Bewilligungsbescheid:

  • Name und Adresse der zugewiesenen Rehaklinik
  • Geplanter Beginn und voraussichtliche Dauer der Maßnahme
  • Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner in der Einrichtung
  • Hinweise zur An- und Abreise sowie zu entstehenden Kosten
  • Informationen zur Zuzahlung und gegebenenfalls zum Übergangsgeld
  • Hinweis auf Ihr Widerrufsrecht
     

Haben Sie im Antrag keine Wunschklinik angegeben, erhalten Sie in der Regel mehrere Vorschläge zur Auswahl. Wenn keine dieser Kliniken für Sie infrage kommt, können Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung stellen.

Informieren Sie nach Erhalt des Bescheids auch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt sowie – bei Berufstätigkeit – Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber über die geplante Reha.

7. Reha abgelehnt? Widerspruch einlegen lohnt sich

So reagieren Sie richtig bei einer Ablehnung

Wird Ihr Reha-Antrag abgelehnt, bedeutet das nicht das Ende Ihrer Bemühungen. Sie haben das Recht, schriftlich Widerspruch einzulegen – und das kann sich lohnen: Viele abgelehnte Reha-Anträge werden im Widerspruchsverfahren doch noch bewilligt.

So gehen Sie vor:

  • Reichen Sie den Widerspruch schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids ein.
  • Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um eine ergänzende Stellungnahme. Diese sollte gezielt auf die im Ablehnungsbescheid genannten Gründe eingehen und die Reha erneut medizinisch begründen.
  • Verweisen Sie – falls möglich – auf neue Befunde oder Entwicklungen Ihres Gesundheitszustands.
     

Weitere Schritte:
Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.

Hinweis:
Unterstützung erhalten Sie zum Beispiel bei den Sozialdiensten in Krankenhäusern oder bei unabhängigen Beratungsstellen.